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Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. (ZfdP)

Einladung zur Mitglieder- und
Delegiertenversammlung 2010

am Sonntag, dem 25. April 2010, um 10.30 Uhr, im Hotel „Freizeit In“ in
37079 Göttingen, Dransfelder-Straße 3 (A 7, Ausfahrt Göttingen-Dransfeld)


Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2009
2. Bericht des Zuchtleiters
3. Bericht des Beiratsvorsitzenden
4. Bericht des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle
5. Jahresabschlussrechnung 2009 und Vermögensübersicht
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Abberufung eines Beiratsmitgliedes
9. Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitgliedes
10. Wahl von 10 ordentlichen Mitgliedern, aus deren Kreis die jeweilige Bewertungskommission für Hengste bestimmt wird.
11. Wahl eines Rechnungsprüfers und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers
12.

Satzungsänderungen:
§ 6 Abs.2 soll ergänzt werden um: l) Beauftragter für die Jungzüchterarbeit
§ 6 soll ergänzt werden um:
3. Der Beauftragte für die Jungzüchterarbeit wird von den Jungzüchtervertretern der
Landesgruppen gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Beginn und Ende der Amtsperiode richtet sich nach der Wahl. Die Wahlhandlung wird von einem Mitglied des Vorstandes durchgeführt.
§ 6 Abs.3 soll die Ordnungsziffer 4. erhalten.
§ 7 Abs.1 soll lauten: Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, einem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Beiratsvorsitzenden.
§ 9 Abs. 8 Satz 1 soll lauten: Der Landesgruppenvorsitzende, der Stellvertreter, die Delegierten, die Bewertungskommissionsmitglieder und der Jungzüchtervertreter werden für drei Jahre gewählt.
§ 9 soll ergänzt werden um:
12. Der Jungzüchtervertreter ist der Ansprechpartner und Vertreter der Jungzüchter der Landesgruppe. Regionale Jungzüchterveranstaltungen bedürfen der Bewilligung des Landesvorstandes und des Beauftragten für die Jungzüchterarbeit. Jungzüchterveranstaltungen auf Bundesebene bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
§ 10 Abs.1 soll lauten: Dem Beirat gehören mit Antrags- und Stimmrecht an: die Vorsitzenden der Landesgruppen und die Rassevertreter zu jedem Zuchtbuch gemäß Zuchtbuchordnung des ZfdP.
§ 10 Abs.2 Satz 1 und Satz 2 sollen ersetzt werden durch: Die Mitglieder mit mindestens einem eingetragenen Zuchtpferd einer Rasse mit einer Populationsstärke von 100 Zuchtpferden und mehr wählen je für sich zusätzlich aus ihrer Mitte einen Rassevertreter auf der Mitgliederversammlung.
§ 10 Abs. 8 soll ersetzt werden durch: An Beiratstagungen soll der Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern und der Beauftragte für die Jungzüchterarbeit teilnehmen. Im Beirat haben die Vorstandsmitglieder und der Beauftragte für die Jungzüchterarbeit
Vorschlags- und Rederecht, aber kein Stimmrecht.
§ 11 Abs.5 wird ergänzt um:
c) Wahl der Rassevertreter gemäß § 10 Abs. 2. Für die Wahl der Rassevertreter gelten die Bestimmungen zu § 12 Abs.15 Satz 2-4 der Satzung.

13. Zuchtbuchordnung: Barock Knabstrupper (Ergänzungen), neue Ursprungszuchtbücher: Deutscher Falbe, Deutscher Silver Dapple, Deutscher Tigerschecke und Warlander.
14. Schlichtungsstellenordnung
15. Anträge der Delegierten
16. Sonstiges

Bezüglich der Teilnahmeberechtigung und -verpflichtung sowie zum Rede-, Antrags- und Stimmrecht wird auf die §§ 4, 11 und 12 der Satzung verwiesen.

Eckart Ohnweiler, Vorsitzender