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Zuchtverband für deutsche
Pferde e.V. (ZfdP) |
Einladung zur Mitglieder- und
Delegiertenversammlung 2010
am Sonntag,
dem 25. April 2010, um 10.30 Uhr, im Hotel „Freizeit In“
in
37079 Göttingen, Dransfelder-Straße 3 (A 7, Ausfahrt
Göttingen-Dransfeld)
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Tagesordnung: |
| 1. |
Bericht des Vorsitzenden über das
Geschäftsjahr 2009 |
| 2. |
Bericht des Zuchtleiters |
| 3. |
Bericht des Beiratsvorsitzenden |
| 4. |
Bericht des Vorsitzenden der
Schlichtungsstelle |
| 5. |
Jahresabschlussrechnung 2009 und
Vermögensübersicht |
| 6. |
Bericht der Rechnungsprüfer |
| 7. |
Entlastung des Vorstandes |
| 8. |
Abberufung eines Beiratsmitgliedes |
| 9. |
Beschlussfassung über den
Ausschluss eines Mitgliedes |
| 10. |
Wahl von 10 ordentlichen
Mitgliedern, aus deren Kreis die jeweilige Bewertungskommission
für Hengste bestimmt wird. |
| 11. |
Wahl eines Rechnungsprüfers und
eines stellvertretenden Rechnungsprüfers |
| 12. |
Satzungsänderungen:
§ 6 Abs.2 soll ergänzt werden um: l) Beauftragter für die
Jungzüchterarbeit
§ 6 soll ergänzt werden um:
3. Der Beauftragte für die Jungzüchterarbeit wird von den
Jungzüchtervertretern der
Landesgruppen gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Beginn
und Ende der Amtsperiode richtet sich nach der Wahl. Die
Wahlhandlung wird von einem Mitglied des Vorstandes
durchgeführt.
§ 6 Abs.3 soll die Ordnungsziffer 4. erhalten.
§ 7 Abs.1 soll lauten: Der Vorstand besteht aus einem
Vorsitzenden, einem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, einem 2.
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem
Beiratsvorsitzenden.
§ 9 Abs. 8 Satz 1 soll lauten: Der Landesgruppenvorsitzende, der
Stellvertreter, die Delegierten, die
Bewertungskommissionsmitglieder und der Jungzüchtervertreter
werden für drei Jahre gewählt.
§ 9 soll ergänzt werden um:
12. Der Jungzüchtervertreter ist der Ansprechpartner und
Vertreter der Jungzüchter der Landesgruppe. Regionale
Jungzüchterveranstaltungen bedürfen der Bewilligung des
Landesvorstandes und des Beauftragten für die Jungzüchterarbeit.
Jungzüchterveranstaltungen auf Bundesebene bedürfen der
Genehmigung des Vorstandes.
§ 10 Abs.1 soll lauten: Dem Beirat gehören mit Antrags- und
Stimmrecht an: die Vorsitzenden der Landesgruppen und die
Rassevertreter zu jedem Zuchtbuch gemäß Zuchtbuchordnung des
ZfdP.
§ 10 Abs.2 Satz 1 und Satz 2 sollen ersetzt werden durch: Die
Mitglieder mit mindestens einem eingetragenen Zuchtpferd einer
Rasse mit einer Populationsstärke von 100 Zuchtpferden und mehr
wählen je für sich zusätzlich aus ihrer Mitte einen
Rassevertreter auf der Mitgliederversammlung.
§ 10 Abs. 8 soll ersetzt werden durch: An Beiratstagungen soll
der Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern und der Beauftragte
für die Jungzüchterarbeit teilnehmen. Im Beirat haben die
Vorstandsmitglieder und der Beauftragte für die
Jungzüchterarbeit
Vorschlags- und Rederecht, aber kein Stimmrecht.
§ 11 Abs.5 wird ergänzt um:
c) Wahl der Rassevertreter gemäß § 10 Abs. 2. Für die Wahl der
Rassevertreter gelten die Bestimmungen zu § 12 Abs.15 Satz 2-4
der Satzung. |
| 13. |
Zuchtbuchordnung: Barock
Knabstrupper (Ergänzungen), neue Ursprungszuchtbücher: Deutscher
Falbe, Deutscher Silver Dapple, Deutscher Tigerschecke und
Warlander. |
| 14. |
Schlichtungsstellenordnung |
| 15. |
Anträge der Delegierten |
| 16. |
Sonstiges |
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Bezüglich der Teilnahmeberechtigung
und -verpflichtung sowie zum Rede-, Antrags- und Stimmrecht wird
auf die §§ 4, 11 und 12 der Satzung verwiesen.
Eckart Ohnweiler, Vorsitzender |