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Ausschreibung zur
ZfdP-Landesschau Niedersachsen
Sonntag, 11. Juli 2010, in Tarmstedt
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| 1. |
Veranstalter Landesgruppe Niedersachsen im
Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.
(ZfdP) |
| 2. |
Ort Landwirtschaftsausstellung in 27412
Tarmstedt |
| 3. |
Termin Sonntag, 11. Juli 2010, Beginn: 14.00 Uhr |
| 4. |
Teilnahmebedingungen Stuten und Fohlen
aller Rassen, die vom ZfdP betreut werden. Die Stuten müssen im
Hauptstutbuch (mit einer Mindestnote von 7,0) in einem der Zuchtbücher des
ZfdP eingetragen sein. Noch nicht eingetragene Stuten müssen eine
Zuchtbescheinigung – ausgestellt vom ZfdP – haben. Fohlen müssen die
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung des ZfdP
erfüllen. |
| 5. |
Klasseneinteilung Die endgültige Einteilung
erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8 Nennungen pro Unterteilung
(Rasse bzw. vergleichbare Rassen) veranlagt werden. Genannte Pferde, die
sich keiner Unterteilung zuordnen lassen, werden nicht rangiert, aber
kommentiert. |
| 6. |
Prämierung Jedes ausgestellte Pferd erhält
eine Schleife und eine Stallplakette. Die Sieger und Reservesieger der
einzelnen Klassen bzw. Unterabteilungen konkurrieren um das Championat der
jeweiligen Rasse. Die Champions werden besonders geehrt und in einer
Abschlussparade vorgestellt. |
| 7. |
Schaubilder Schaubilder müssen mit dem
Zuchtleiter abgesprochen werden. |
| 8. |
Nennungen Die Nennungen erfolgen mit
downloadbaren Formular an die Geschäftsstelle. |
| 9. |
Nenngelder Das Nenngeld beträgt pro
gemeldeter Stute 20,– € und Fohlen 10,– € und ist per Verrechnungsscheck/
Bargeld der Nennung beizufügen. |
| 10. |
Vorführung Zäumung für Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen
sich bei der
Einzelmusterung frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem
anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter angebunden vorgestellt
werden. Anzugsordnung für Vorführer: schwarze Hose + weißes Hemd, Sweatshirt
bzw. T-Shirt. |
| 11. |
Veterinärbedingungen Alle Stuten und Fohlen
müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung gegen
Influenza ist ggf. durch die Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen. |
| 12. |
Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw.
Besuchern kein Vertragsverhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung
von Menschen und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven
Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB.
Sollte das Nennergebnis die Kapazität der Veranstaltung übersteigen, erfolgt
eine Vorauswahl. Änderungen vorbehalten! |
| 13. |
Haftung Der Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.
übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch
und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände anlässlich der Landesschau
geschieht auf eigene Gefahr. |