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Ausschreibung zur
ZfdP-Landesschau Niedersachsen
Sonntag, 11. Juli 2010, in Tarmstedt

1.

 

Veranstalter

Landesgruppe Niedersachsen im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. (ZfdP)

2. Ort 

Landwirtschaftsausstellung in 27412 Tarmstedt

3. Termin

Sonntag, 11. Juli 2010, Beginn: 14.00 Uhr

4. Teilnahmebedingungen 

Stuten und Fohlen aller Rassen, die vom ZfdP betreut werden. Die Stuten müssen im Hauptstutbuch (mit einer Mindestnote von 7,0) in einem der Zuchtbücher des ZfdP eingetragen sein. Noch nicht eingetragene Stuten müssen eine Zuchtbescheinigung – ausgestellt vom ZfdP – haben. Fohlen müssen die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung des ZfdP erfüllen.

5. Klasseneinteilung 

Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8 Nennungen pro Unterteilung (Rasse bzw. vergleichbare Rassen) veranlagt werden. Genannte Pferde, die sich keiner Unterteilung zuordnen lassen, werden nicht rangiert, aber kommentiert.

6. Prämierung 

Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. Die Sieger und Reservesieger der einzelnen Klassen bzw. Unterabteilungen konkurrieren um das Championat der jeweiligen Rasse. Die Champions werden besonders geehrt und in einer Abschlussparade vorgestellt.

7. Schaubilder 

Schaubilder müssen mit dem Zuchtleiter abgesprochen werden.

8. Nennungen 

Die Nennungen erfolgen mit downloadbaren Formular an die Geschäftsstelle.

9. Nenngelder 

Das Nenngeld beträgt pro gemeldeter Stute 20,– € und Fohlen 10,– € und ist per Verrechnungsscheck/ Bargeld der Nennung beizufügen.

10. Vorführung

Zäumung für Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen sich bei der Einzelmusterung frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter angebunden vorgestellt werden. Anzugsordnung für Vorführer: schwarze Hose + weißes Hemd, Sweatshirt bzw. T-Shirt.

11. Veterinärbedingungen

Alle Stuten und Fohlen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch die Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen.

12. Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertragsverhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB.

Sollte das Nennergebnis die Kapazität der Veranstaltung übersteigen, erfolgt eine Vorauswahl. Änderungen vorbehalten!
13. Haftung

Der Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände anlässlich der Landesschau geschieht auf eigene Gefahr.

 

Nennungsschluss: Montag, 21. Juni 2010

 

-> Nennungsformular