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Ausschreibung zur
offenen Landesschau Hessen des ZfdP
für alle Rassen
am Sonntag den 15. August 2010
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1. Veranstalter:
Landesgruppe Hessen im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. ( ZfdP )
Vorort-Organisation : Dorothee Degenhardt, Kastellstraße 23, 65232 Taunusstein (
Tel.: 0178-3743485 )
2. Ort
Reitstall Großmann, Dornbornstraße 8, 65232 Taunusstein-Wehen
3. Termin:
Sonntag, 15. August 2010
Beginn: 09.00 Uhr Eintragung und Brennen der Stuten und Fohlen
Ab ca. 12.00 Uhr: Landesschau mit Prämierung und Schaueinlagen
Ca. 15.30 Uhr Jungzüchter-Schnupperlehrgang „Pferdebeurteilung“ mit Hans Britze
Anmeldungen hierfür bitte separat an Frau Degenhardt. Maximal 15 Teilnehmer!
4. Teilnahmebedingungen Zuchtschau
Stuten, Jungpferde ( 1- und 2-jährige) und Fohlen aller vom ZfdP betreuten
Rassen sind zur Landesschau zugelassen. Soweit möglich werden die Pferde nach
Rasse / Typ in einzelnen Klassen getrennt gewertet.
5. Prämierung Zuchtschau
Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. Die Sieger
der einzelnen Alters- und Rasse-/Typenklassen konkurrieren um die Titel der
Landessieger. Diese werden besonders geehrt und in einer Abschlussparade
vorgestellt. Ehrenpreise je Klasse.
6. Schaubilder
Bei Interesse ein Schaubild zu gestalten, setzten Sie sich bitte mit Frau
Degenhardt in Verbindung.
7. Nennungen
Die Nennungen erfolgen mit den beigelegten Nennungsformularen an Frau
Degenhardt.
Bitte geben Sie Ihre Rufnummer mit an !
8. Nenngelder
Das Nenngeld zur Teilnahme an der Landesschau beträgt 15,- € für 1 Stute (jede
weitere 10,- €), 13,- € 1. Jungpferd (jedes weitere 8,- €) und 10,- € für ein
Fohlen (jedes weitere 5,- €). Die Nenngelder sind der Nennung in bar oder per
Verrechnungsscheck beizulegen. Für Nichtmitglieder werden einmalig 5,- €
Aufschlag erhoben.
Boxen können gegen 15,- €/Tag reserviert werden. Da nur eine begrenzte Anzahl an
Boxen zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der
eingehenden Anmeldungen,
Paddocks können ebenfalls reserviert werden.
9. Vorführung
Stuten sind mit Trense vorzuführen. Die Fohlen müssen soweit halfterführig sein,
dass sie bei der Musterung auf dem Ring geführt oder an der Mutter angebunden
werden können ! Bei der Einzelmusterung sollen sich die Fohlen frei neben der
Mutter bewegen dürfen. Jungpferde sind mit Halfter und ggf. Führkette oder bei
2-jährigen auch mit Trense zu führen. Es muss Gewährleistet sein das der
Vorführer das Jungpferd in der Gewalt hat!
Der Vorführer trägt schwarze Hosen und ein weißes Hemd, Sweat- bzw. T-Shirt.
10. Veterinärbestimmungen
Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die
Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch Vorlage des Equidenpasses
nachzuweisen.
11. Allgemeine Bestimmungen / Haftung
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmer bzw. Besuchern
kein Vertragsverhältnis, jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen und
Tieren sind ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht
Gehilfen im Sinne der §§ 278 + 831 BGB.
Nennungsschluss: 3. August 2010
–> Ausschreibung
und Nennformular |