 |
Ausschreibung
ZfdP- Landesschau Bayern
am Samstag, den 21. August 2010 in 86356 Neusäß
|
1. Veranstalter
Landesgruppe Bayern im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. (ZfdP)
2. Ort
Zuchthof Schachner, Holzbachstr. 52, 86356 Neusäß (Tel.: 0821-482808)
3. Termin
Samstag, den 21. August 2010
Beginn: 8.30 Uhr: Fohlen- und Stutenaufnahme
anschl. Landesschau
4. Teilnahmebedingungen
Zugelassen sind Fohlen aller Rassen des Jahrgangs 2010, die vom ZfdP registriert
sind bzw. werden.
Stuten aller Rassen ab Jahrgang 2009 mit Zuchtbescheinigung des ZfdP oder
eingetragen im ZfdP. Gek
5. Zeit- und Klasseneinteilung
Die endgültige Zeit- und Klasseneinteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen.
6. Prämierung
Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und Stallplakette. Die
Klassensieger konkurrieren um das Championat der Rasse, vorausgesetzt, dass acht
Teilnehmer pro Rasse teilgenommen haben. Der Tagessieger und die verschiedenen
Champions werden besonders geehrt und in einer Abschiedsparade vorgestellt.
7. Nennungen
Die Nennungen erfolgen mit anliegendem Formular an:
Ilse Schachner, Holzbachstr. 52, 86356 Neusäß, Tel.: 0821-482808
8. Nenngelder
Das Nenngeld zur Teilnahme an der Landesschau beträgt je Stute/Jungstuten 15,00
€ und für Fohlen 10,00 €. Für jedes weitere Pferd eines Besitzers werden 10,00 €
erhoben. Die Nenngelder sind
mit der Nennung in bar oder per Verrechnungsscheck beizulegen. Nennungsschluss:
5. August 2010
9. Unterbringung
Boxen sind nur in begrenzter Zahl vorhanden. Bitte Absprache mit Frau Schachner.
10. Vorführung
Zäumung für Stuten, Wallache und Hengste: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen
usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen bei der Einzelmusterung sich frei
neben der Mutter bewegen dürfen und werden auf dem Ring geführt oder bei der
Mutter angebunden vorgestellt. Die Jungstuten können ggfs. mit Halfter und
Führkette vorgeführt werden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass der
Vorführer sein Jungpferd in der Gewalt hat.
11. Anzugsordnung für Vorführer
Schwarze Hose + weißes Hemd, Sweat-Shirt bzw. T-Shirt. Dies gilt auch für die
Peitschenführer !
12. Veterinärbedingungen
Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die
Grundimmunsierung gegen Influenza ist durch die Vorlage des Equidenpasses
nachzuweisen.
13. Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmer bzw. Besuchern
kein Vertragsverhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen und
Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht
Gehilfen im Sinne des §§ 278, 831 BGB.
14. Verkaufspferde
Verkaufspferde können im Rahmen der Landesschau vorgestellt werden. Diese
ebenfalls melden.
Änderungen vorbehalten!
–> Nennungsformular
|