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AUSSCHREIBUNG
ZfdP-Bundesschau Lewitzer
und Landesschau auf dem Lindenhof in Mörsdorf
am Sonntag, dem 25. Juli 2010

 

1. Veranstalter

Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. 

2. Ort 

Gestüt Lindenhof, Familie S. Hoffmann in 56290 Mörsdorf, Tel. (06762) 7490

  Wegbeschreibung

A61 (Koblenz–Mannheim), Abfahrt: Pfalzfeld/ Richtung Kastellaun/ hinter Kastellaun rechts ab Richtung Mörsdorf/ an Bell und Buch vorbei, danach ist es der 2. Aussiedlungshof auf der linken Seite.

3. Termin

25. Juli 2010 in Mörsdorf

  vorläufige Zeiteinteilung:

9.00–10.30 Uhr: Fohlenbrennen + Stutbuchaufnahme
11.30 Uhr: Landesschau
15.00 Uhr: ZfdP-Bundesschau Lewitzer

4. Teilnahmebedingungen Landesschau:
Zugelassen sind alle Fohlen und Stuten, die im ZfdP eingetragen sind sowie Stuten mit Zuchtbescheinigung des ZfdP.
Teilnahmebedingungen ZfdP-Bundesschau Lewitzer:
Zugelassen sind alle Fohlen und Stuten, die im Zuchtbuch Lewitzer eingetragen sind.
5. Klasseneinteilung Landesschau:
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8 Nennungen pro Unterteilung (Rasse bzw. vergleichbare Rassen) veranlagt werden. Genannte Pferde, die sich keiner Unterteilung zuordnen lassen, werden nicht rangiert, aber kommentiert.
Sonderpreis: „Bestes Fohlen“ von Lindenhof-Hengsten, die nicht im Besitz der Familie Hoffmann ist.
Klasseneinteilung ZfdP-Bundesschau Lewitzer:
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen
Sonderpreis: „Beste Lewitzerstute“, die nicht im Besitz der Familie Hoffmann ist.
6. Nennungen und Nenngelder

Die Nenngebühr beträgt je Stute 15,- € und je Fohlen 10,- € und ist per Scheck oder bar der Nennung beizufügen. Alle Meldungen an: Susanne Hoffmann, Gestüt Lindenhof in 56290 Mörsdorf

7. Vorführung und Kleiderordnung

Zäumung der Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen sich bei der Einzelvorstellung frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter angebunden werden.
Die Vorführer + Peitschenführer tragen ein weißes Oberteil + schwarze Hose.

8. Veterinärbedingungen 

Alle Stuten und Fohlen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggfs. durch die Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen.

9. Allgemeine Bestimmungen 

Es besteht zwischen dem Veranstalter und den aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertragsverhältnis. Jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Mensch und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278, 831 BGB. Der ZfDP übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände der Landesschau geschieht auf eigene Gefahr.

Nennungsschluss: 10. Juli 2010

 

–> Nennungsformular