| 1. |
Veranstalter Landesgruppe
Rheinland-Pfalz/Saarland im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. |
| 2. |
Ort Gestüt Lindenhof,
Familie S. Hoffmann in 56290 Mörsdorf, Tel. (06762) 7490 |
| |
Wegbeschreibung A61 (Koblenz–Mannheim), Abfahrt:
Pfalzfeld/ Richtung Kastellaun/ hinter Kastellaun rechts ab Richtung
Mörsdorf/ an Bell und Buch vorbei, danach ist es der 2. Aussiedlungshof auf
der linken Seite. |
| 3. |
Termin 25. Juli 2010 in Mörsdorf |
| |
vorläufige Zeiteinteilung: 9.00–10.30 Uhr: Fohlenbrennen + Stutbuchaufnahme
11.30 Uhr: Landesschau
15.00 Uhr: ZfdP-Bundesschau Lewitzer |
| 4. |
Teilnahmebedingungen Landesschau:
Zugelassen sind alle Fohlen und Stuten, die im ZfdP eingetragen sind sowie
Stuten mit Zuchtbescheinigung des ZfdP.
Teilnahmebedingungen ZfdP-Bundesschau Lewitzer:
Zugelassen sind alle Fohlen und Stuten, die im Zuchtbuch Lewitzer
eingetragen sind. |
| 5. |
Klasseneinteilung Landesschau:
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8
Nennungen pro Unterteilung (Rasse bzw. vergleichbare Rassen) veranlagt
werden. Genannte Pferde, die sich keiner Unterteilung zuordnen lassen,
werden nicht rangiert, aber kommentiert.
Sonderpreis: „Bestes Fohlen“ von Lindenhof-Hengsten, die nicht im Besitz der
Familie Hoffmann ist.
Klasseneinteilung ZfdP-Bundesschau Lewitzer:
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen
Sonderpreis: „Beste Lewitzerstute“, die nicht im Besitz der Familie Hoffmann
ist. |
| 6. |
Nennungen und Nenngelder Die Nenngebühr beträgt je Stute 15,- € und je Fohlen 10,- €
und ist per Scheck oder bar der Nennung beizufügen. Alle Meldungen an:
Susanne Hoffmann, Gestüt Lindenhof in 56290 Mörsdorf |
| 7. |
Vorführung und Kleiderordnung Zäumung der Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen
usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen sich bei der Einzelvorstellung
frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt
oder bei der Mutter angebunden werden.
Die Vorführer + Peitschenführer tragen ein weißes Oberteil + schwarze Hose. |
| 8. |
Veterinärbedingungen Alle Stuten und Fohlen müssen frei von ansteckenden
Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggfs. durch die
Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen. |
| 9. |
Allgemeine Bestimmungen Es besteht zwischen dem Veranstalter und den aktiven
Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertragsverhältnis. Jede Haftung für
Diebstahl, Verletzung von Mensch und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere
sind die Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278, 831 BGB. Der ZfDP
übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch und
Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände der Landesschau geschieht auf
eigene Gefahr. |