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1. Veranstalter
Landesgruppe Niedersachen im Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.
Organisation: Hans-Jürgen Buß, Großer Moorweg 20, 26607 Aurich (0152-26796030)
2. Ort
Reitanlage des PSC Westerholt (Terheider Weg 1A, 26556 Westerholt)
3. Termin
Samstag, 24. 7. 2010
Beginn: 10.30–11.30 Uhr: Fohlenbrennen und Stutbuchaufnahmen
12.00 Uhr: Landesschau
4. Teilnahmebedingungen Landesschau
Teilnahmeberechtigt sind ZfdP Mitglieder mit Stuten, die im Zuchtbuch Pinto
eingetragen sind, Jungpferden (1- und 2 jährig mit Zuchtbescheinigungen des
ZfdP) sowie Fohlen des Jahrgangs 2010, die ihre Zuchtbescheinigung über den ZfdP
erhalten. Soweit möglich erfolgt eine Unterteilung der Klassen nach Typen.
5. Prämierung der Zuchtschau
Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. Die Sieger
der einzelnen Klassen bzw. Unterabteilungen konkurrieren um die Titel des
Landessiegers. Die Champions werden besonders geehrt und in einer
Abschlussparade vorgestellt.
6. Schaubilder
Schaubilder müssen mit Herrn Buß abgesprochen werden.
7. Nennungen
Die Nennungen erfolgen mit unten stehenden Formular an:
Hans-Jürgen Buß, Großer Moorweg 20, 26607 Aurich
8. Nenngelder
Das Nenngeld zur Teilnahme an der Landesschau beträgt je Stute bzw. Jungpferd
15,- € und je Fohlen 10,- €. Die Nenngelder sind mit der Nennung in bar oder per
Verrechnungsscheck beizulegen.
9. Vorführung
Zäumung für Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht
erlaubt). Die Fohlen sollen bei der Einzelmusterung sich frei neben der Mutter
bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter
angebunden vorgestellt Die Jungpferde sind mit Halfter und ggfs. Führkette bzw.
bei 2-Jährigen auch mit Trense zu führen. Es muss gewährleistet sein, dass der
Vorführer sein Jungpferd in der Gewalt hat. Anzugsordnung für Vorführer +
Peitschenführer: schwarze Hose + weißes Hemd, Sweatshirt bzw. T-Shirt.
10. Veterinärbedingungen
Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die
Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch die Vorlage des Equidenpasses
nachzuweisen.
11. Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern
kein Vertrags- verhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen
und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht
Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB.
12. Jungzüchter-Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind alle Jungzüchter im Alter von 7 - 21 Jahren.
Ansprechpartner für weitere Informationen: Alexandra Grommel (05935-458 oder
0170-3239966)
Theoretischer Teil : 9.00 Uhr–12.00 Uhr
Praktischer Teil : ca. 16.00 Uhr
Nennungsschluss: Samstag, 10. Juli 2010
Nennungsformular
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