Startseite
Eintragungsreise
Veranstaltungen/
Ergebnisse

Der Verband
Jungzüchter
Presse
Dies & das
Zuchtbuchordnung
Verkaufspferde
Körungen
Hengstverteilungsplan
Mitglied werden im ZfdP
Zeitschrift
ZfdP-Shop
www.zfdpgrading.org.uk
Links
Kontakt
Impressum

Stand August 2010


Aktuelles

Zuletzt 31. August
aktualisiert

3. Bundesjungzüchter-
championat

Verkäufe

Verschiedene Rassen


Witch-Tipps:
Versand Apotheke Internet Apotheke
Lastminute Reisen Lastminute Reisen

 

Ausschreibung

Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.

ZfdP-Landesschau Nordrhein-Westfalen

Sonntag, 22. August 2010 in Willich

1.

 

Veranstalter
Zuchtverband für deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller

2.

Ort
Reitanlage von Theo Hülsmann - Moosheide 144, 47877 Willich, Tel. 02154/2824.

3.

Termin

Sonntag, 22. August 2010, Beginn: 11.00 Uhr

4.

Teilnahmebedingungen
Stuten und Fohlen aller Rassen, die vom ZfdP betreut werden. Dreijährige u. ältere Stuten müssen im Hauptstutbuch bzw. Stutbuch I in einem der Zuchtbücher des ZfdP eingetragen sein. Zweijährige Stuten müssen im Besitz von Mitgliedern des ZfdP sein. Fohlen müssen die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung des ZfdP erfüllen und vom ZfdP identifiziert und gekennzeichnet sein. Verlangt werden mindestens 25 Nennungen.

5.

Klasseneinteilung
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8 Nennungen pro Unterteilung ( Rasse bzw. vergleichbare Rassen ) verlangt werden, um einen Landeschampion auszuzeichnen. Genannte Pferde, die sich keiner Unterteilung zuordnen lassen, werden nicht rangiert, aber kommentiert.

6.

Prämierung
Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. Die Sieger der einzelnen Klassen bzw. Unterabteilungen konkurrieren um das Championat der jeweiligen Rasse. Die Champions werden besonders geehrt und in einer Abschlussparade vorgestellt.

7.

Schaubilder
Schaubilder sind erwünscht und müssen bis zum Nennungsschluss der Geschäftsstelle gemeldet werden.

8.

Nennungen

Die Nennungen erfolgen mit dem unten downloadbaren Formular.

9.

Nenngelder
Das Nenngeld beträgt pro gemeldeter Stute 20,- €/ Fohlen 15,- €/ Boxengebühr 20,- €. Bitte den Gesamtbetrag per Verrechnungsscheck oder Bargeld der Nennung beizufügen.

10.

Vorführung
Zäumung für Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen bei der Einzelmusterung sich frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter angebunden vorgestellt werden. Anzugsordnung für Vorführer: schwarze Hose + weißes Hemd, Sweatshirt bzw. T-Shirt.

11.

Veterinärbedingungen
Alle Stuten und Fohlen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch die Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen.

12.

Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertrags- verhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB.

13. Haftung
Der Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände anlässlich der Landesschau geschieht auf eigene Gefahr.

 

Nennungsschluss: 7. August 2010

 

–> Anmeldeformular