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Ausschreibung
Zuchtverband für deutsche
Pferde e.V.
ZfdP-Landesschau
Nordrhein-Westfalen
Sonntag, 22. August 2010 in Willich
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| 1. |
Veranstalter
Zuchtverband für deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller |
| 2. |
Ort
Reitanlage von Theo Hülsmann - Moosheide 144, 47877 Willich, Tel.
02154/2824. |
| 3. |
Termin Sonntag, 22. August 2010, Beginn: 11.00
Uhr |
| 4. |
Teilnahmebedingungen
Stuten und Fohlen aller Rassen, die vom ZfdP betreut werden. Dreijährige u.
ältere Stuten müssen im Hauptstutbuch bzw. Stutbuch I in einem der
Zuchtbücher des ZfdP eingetragen sein. Zweijährige Stuten müssen im Besitz
von Mitgliedern des ZfdP sein. Fohlen müssen die Voraussetzungen für die
Ausstellung einer Zuchtbescheinigung des ZfdP erfüllen und vom ZfdP
identifiziert und gekennzeichnet sein. Verlangt werden mindestens 25
Nennungen. |
| 5. |
Klasseneinteilung
Die endgültige Einteilung erfolgt nach Eingang der Nennungen, wobei mind. 8
Nennungen pro Unterteilung ( Rasse bzw. vergleichbare Rassen ) verlangt
werden, um einen Landeschampion auszuzeichnen. Genannte Pferde, die sich
keiner Unterteilung zuordnen lassen, werden nicht rangiert, aber
kommentiert. |
| 6. |
Prämierung
Jedes ausgestellte Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. Die
Sieger der einzelnen Klassen bzw. Unterabteilungen konkurrieren um das
Championat der jeweiligen Rasse. Die Champions werden besonders geehrt und
in einer Abschlussparade vorgestellt. |
| 7. |
Schaubilder
Schaubilder sind erwünscht und müssen bis zum Nennungsschluss der
Geschäftsstelle gemeldet werden. |
| 8. |
Nennungen Die Nennungen erfolgen mit dem unten
downloadbaren Formular. |
| 9. |
Nenngelder
Das Nenngeld beträgt pro gemeldeter Stute 20,- €/ Fohlen 15,- €/ Boxengebühr
20,- €. Bitte den Gesamtbetrag per Verrechnungsscheck oder Bargeld der
Nennung beizufügen. |
| 10. |
Vorführung
Zäumung für Stuten: Trense (Gurte, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht
erlaubt). Die Fohlen sollen bei der Einzelmusterung sich frei neben der
Mutter bewegen dürfen und auf dem anschließenden Ring geführt oder bei der
Mutter angebunden vorgestellt werden. Anzugsordnung für Vorführer: schwarze
Hose + weißes Hemd, Sweatshirt bzw. T-Shirt. |
| 11. |
Veterinärbedingungen
Alle Stuten und Fohlen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die
Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch die Vorlage des
Equidenpasses nachzuweisen. |
| 12. |
Allgemeine Bestimmungen
Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw.
Besuchern kein Vertrags- verhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung
von Menschen und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven
Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB. |
| 13. |
Haftung
Der Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. übernimmt keinerlei Haftung für
Schäden jedweder Art und Ursache. Der Besuch und Aufenthalt auf dem
Veranstaltungsgelände anlässlich der Landesschau geschieht auf eigene
Gefahr. |