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Veranstalter Landesgruppe Ost im Zuchtverband für
deutsche Pferde e.V.
Organisation: Annett Hoffmann, Dorfstr. 20, 99195 Bachstedt
Telefon: 03 63 71 – 5 11 08 Email: gestuetmh@aol.com |
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Ort
Gestüt Möchshof der Familie Hoffmann in 99195 Bachstedt |
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Termin Sonnabend, 26. Juni 2010, ab 10 Uhr
Im Anschluss besteht ggfs. nochmals die Möglichkeit für die Stutbuchaufnahme
und des Fohlenbrennens |
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Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind
Stuten und Fohlen aller Rassen, die vom ZfdP betreut werden. Die Stuten
müssen in einem der Zuchtbücher des ZfdP eingetragen sein oder zur
Stutbucheintragung vorgestellt werden. Die Fohlen müssen die Voraussetzungen
für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung des ZfdP erfüllen. Soweit
möglich werden die Pferde nach Typ in einzelnen Klassen getrennt bewertet.
Bei Interesse seitens der Züchter und genügend Nennungen wird es wieder ein
Jungpferdechampionat mit 1- und 2-jährigen Pferden geben, die wahlweise an
der Hand oder im Freilaufen präsentiert werden können. Die Chance um
Junghengste für die Körung vor besichtigen zu lassen! Die Jugendklassen sind
offen für Pferde aller Zuchtverbände. |
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Jungzüchterwettbewerb Im Rahmen der Landesschau
wird ein kleiner Jungzüchterwettbewerb durchgeführt, dieser besteht aus
einen theoretischen Teil (Fragebogen) und einen praktischen Teil (Vormustern
eines Pferdes/Ponys) Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und einen kleinen
Preis. Trennung in zwei Altersklassen 6–12 Jahre und ab 13 Jahre. Nennung
mit Angabe von Namen und Alter des Kindes und Name und Alter des Pferdes
bitte formlos mit der Nennung für die Landesschau einreichen. Für Kinder
ohne eigenes Pony können selbstverständlich ausgebildete Ponys zur Verfügung
gestellt werden. |
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Prämierung der Zuchtschau: Jedes ausgestellte
Pferd erhält eine Schleife und eine Stallplakette. |
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Nennungen: Die Nennungen erfolgen mit unten
downloadbarem Formular an Frau Annett Hoffmann |
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Nenngelder: Das Nenngeld zur Teilnahme an der
Landesschau beträgt je Stute 15,- EURO und je Fohlen 10,- EURO, für die
Jungzüchter beträgt das Nenngeld 5,- EURO. Die Nenngelder sind mit der
Nennung in bar oder per Verrechnungsscheck beizulegen. |
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Unterbringung der Pferde:
Boxenreservierung über Frau Hoffmann. Pro Tag 10.- Euro / Anreise ab
Freitag, den 25. 6. 2010 möglich. |
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Vorführung: Zäumung für Stuten: Trense (Gurte,
Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt). Die Fohlen sollen bei der
Einzelmusterung sich frei neben der Mutter bewegen dürfen und auf dem
anschließenden Ring geführt oder bei der Mutter angebunden vorgestellt. Es
muss gewährleistet sein, dass der Vorführer sein Pferd in der Gewalt hat.
Anzugsordnung für Vorführer + Peitschenführer: schwarze Hose + weißes Hemd,
Sweat-Shirt bzw. T-Shirt. |
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Veterinärbedingungen: Alle teilnehmenden Pferde
müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die
Grundimmunisierung gegen Influenza ist ggf. durch die Vorlage des Equidenpasses
nachzuweisen. |
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Allgemeine Bestimmungen: Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem aktiven Teilnehmern bzw. den
Besuchern kein Vertragsverhältnis; jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von
Menschen und Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer
nicht Gehilfen im Sinne des §§ 278,831 BGB. Änderungen vorbehalten! |